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Pfarrgemeinde Vachendorf

Gottesdienstordnung

Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt

Hauptstr. 13
83377 Vachendorf

Telefon: 0861 / 4974
FAX:      0861 / 15478
e-Mail: mariae-himmelfahrt.vachendorf@ebmuc.de
I-Net:  http://www.pv-hl-franz-von-assisi.de


Öffnungszeiten Pfarrbüro

Wie Ihnen ja vielleicht schon bekannt ist, haben sich die Pfarreien Bergen, Erlstätt, Grabenstätt und Vachendorf zu einem Pfarrverband zusammen geschlossen. (Gründungsgottesdienst am 14. Juni 2015).

Um künftig eine noch bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten werden zum 01. Juli 2015 die Öffnungszeiten wie nachstehend aufgeführt abgeändert.

Montag von 8-11 Uhr
Dienstag von 13-16 Uhr
Freitag von 8-11 Uhr

Durch diese Anpassung ist gewährleistet, dass mindestens immer ein Pfarrbürobesetzt ist.

Seelsorgliche Notfallnummer:

0160 35 37 395

 

 

Hauptamtliche Mitarbeiter

Pfarrverbandsleitung:

Pater Vasile Dior

Ursula Rosenegger

Mitarbeiterteam:

Pater Ioan Lupu

Pater Adrian Cobzaru

 

Gemeindereferentin:

Barbara Burghartswieser:
bburghartswieser@ebmuc.de

 

Mesner

Pfarrsekreteriat

Organist und Chorleiter

Josef Mayer

Andrea Strohmayer

 

 

Ehrenamtliche Mitarbeiter Kirchenverwaltung

  • Franz Haberlander, Kirchenpfleger
  • Marianne Diener
  • Georg Austermayer
  • Peter Albrecht
  • Bernhard Klauser
  • Michael Schuster jun.

als Gast: Alexander Reiter, PGR-Vorsitzender

 

Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wettemann Monika
  • Reiter Alexander
  • Holzhauser Martina
  • Holetscheck Josef
  • Hoffmann Petra
  • Hoffmann Daniel
  • Wirth Irmengard

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist der gesetzliche Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde in Vermögensfragen. Der Kirchenverwaltung obliegt die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge in der Pfarrei.

Die Kirchenverwaltung ist u.a. zuständig für die

  • baulichen Angelegenheiten
    - der Kirche
    - des Pfarrzentrums
    - der Kindergärten
  • Erhebung und Verwaltung des Kirchgeldes
  • Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung der Haushaltspläne der Kirchenstiftung und der Kindergärten
  • Anerkennung der Jahresrechnungen der Kirchenstiftung und der Kindergärten
  • Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
  • Die Mitglieder der Kirchenverwaltung versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich.
  • Die Kirchenverwaltung wird für 6 jahre gewählt.

In §2 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese München und Freising ist als Aufgabe formuliert:

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Fachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen beratend mitzuwirken oder zu beschließen.

Wir haben laut Satzung

  • eine beratende Funktion für den Pfarrer in pastoralen Fragen,
  • wir sollen das Pfarrleben koordinieren
  • und können auch eigene Beschlüsse fassen, z.B.
    - im Bereich der caritativen und sozialen Dienste,
    - in der Bildungsarbeit und einiges mehr.

Unsere Sitzungen sind öffentlich.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich.
Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt 4 Jahre.