Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Widmungen, Satzungsänderungen, etc.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

der Gemeinde Vachendorf, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2025

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 durch die Gemeinde Vachendorf, Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung.

I.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Vachendorf folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                    3.835.161 EUR

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                       836.020 EUR

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Vachendorf, den 01.04.2025

 

gez.

 

Rainer Schroll

1. Bürgermeister

 

Nachrichtlich:

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                 330 v.H.

Gewerbesteuer                                                                 340 v.H.

II.
Vorstehende Haushaltssatzung wurde vom Gemeinderat Vachendorf am 18.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen und vom Landratsamt Traunstein mit Schreiben vom 31.03.2025 (Geschäftszeichen K.20-940-240009) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.

 

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Bergen, Hochfellnstr. 14, Zimmer 8, zur Einsicht gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungsverordnung, öffentlich auf.