Hinweis zum Passrecht
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden zu diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Bitte überprüfen Sie Ihre Reisedokumente und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ein neues Dokument.